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„Matching Numbers“ – ein Kriterium für die Bestimmung der Originalität eines Oldtimer-Fahrzeuges

Das OLG Stuttgart entscheidet zum Kauf eines Oldtimer-Gebrauchtwagens (OLG Stuttgart, Urteil vom 18.05.2022, Az.: 9 U 304/21).

Kaufverträge sind die am häufigsten im Alltag vorkommenden privatrechtlichen Schuldverhältnisse. Ein ehemals großer, aber wohl inzwischen zum Glück weitgehend ausgeräumter Rechtsirrtum ging von der Annahme aus, dass Kaufverträge stets einer bestimmten Form bedürften. Während das insbesondere für Grundstückskaufverträge zwar zutreffend ist, erfolgt der Abschluss der allermeisten Kaufverträge jedoch ohne die Einhaltung einer bestimmten Form – und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Kaufpreises. Die Flexibilität des deutschen Kaufrechts ist gar so groß, dass die entsprechenden Vorschriften nahezu gleichermaßen sowohl für den schnellen Kauf beispielsweise eines Apfels am Bahnhof als auch für den Kauf eines Konzerns in Milliardenhöhe gelten.

Zwar nicht um Milliarden, immerhin aber um einen sechsstelligen Betrag ging es in einem kürzlich vom Oberlandesgericht Stuttgart entschiedenen Fall, der den Kauf eines Oldtimer-Gebrauchtwagens zum Gegenstand hatte (OLG Stuttgart, Urt. v. 18.05.2022, Az: 9 U 304/21) und von mir in beiden Instanzen auf Verkäuferseite geführt wurde. Das Gericht entschied in diesem Fall zugunsten des Verkäufers, womit es das Urteil der Vorinstanz (LG Stuttgart, Urt. v. 22.09.2021, Az: 18 O 34/21) aufhob.

Worum ging es?

Der Käufer erwarb bereits im Jahr 2017 das streitgegenständliche Kfz. Bei dem Verkäufer handelte es sich um ein Autohaus, das ausschließlich mit gebrauchten Oldtimer-Fahrzeugen am Markt tätig war. Nachdem der Käufer zahlreiche Sachmängel am Fahrzeug behauptete, erklärte er später den Rücktritt vom Vertrag mit der Folge, dass er den geleisteten Kaufpreis in voller Höhe zurückerstattet wissen wollte. Neben schlussendlich streitentscheidenden Fragen der Verjährung sowie der allgemeinen Sachmängelhaftung, ging es in jenem Fall auch um das (Nicht-)Vorliegen von sog. „Matching Numbers“. Dieses Kriterium dient innerhalb der Oldtimer-Szene als Gewährleistung einer gewissen Echtheit des Fahrzeugs. Bestimmte Bauteile eines solchen Kfz werden ab Werk mit Einschlagsnummern versehen. Dies gilt beispielsweise für den Motor mit der Motornummer, für das Getriebe mit der Getriebenummer oder für das Fahrgestell mit der Fahrgestellnummer. Stimmen die ab Werk vorhandenen Nummern mancher Teile miteinander überein, so spricht man von „Matching Numbers“, das dann als wertsteigerndes und die Originalität des Fahrzeugs kennzeichnendes Kriterium gilt.
Welche Bauteile des Kfz jedoch „matchen“ müssen, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden und gehörte zu den Kernstreitpunkten vor dem Oberlandesgericht.

Was es beim Abschluss eines Oldtimer-Kaufvertrags zu beachten gilt

Ergebnis der Erörterungen war, dass besagte Eigenschaft bereits dann bejaht werden kann, wenn jedenfalls die Motor- mit der Fahrgestellnummer übereinstimmt. Je nach Ansicht innerhalb der Oldtimer-Szene gibt es jedoch auch Abweichungen, welche gar so weit gehen, dass man erst dann von dem Vorliegen des Kriteriums „Matching Numbers“ sprechen könne, wenn alle relevanten Bauteile numerisch übereinstimmen. Für die Frage, wie weit oder wie eng diese Definition zu ziehen ist, gibt es keinerlei gesetzliche Vorgaben, sodass immer auf den Einzelfall geschaut werden muss. Ist diesbezüglich nichts Weiteres vereinbart worden – so wie auch im besagten Fall – wird regelmäßig vom Minimalkonsens einer numerischen Übereinstimmung von Motor- und Fahrgestellnummer als ausreichend auszugehen sein.

Wann man sich bei Abschluss eines Kaufvertrags eventuell juristisch beraten lassen sollte

Dieser Fall wird zwar nicht in jedermanns Alltag eine herausragende Bedeutung haben, zeigt jedoch erneut, wie facettenreich, anpassungsfähig und vor allem einzelfallabhängig das deutsche Kaufrecht ist. Bei Kleinstbeträgen ist die professionelle Rechtsverfolgung zwar üblicherweise ökonomisch nicht sinnvoll. Handelt es sich jedoch um größere Beträge, was freilich jede Person für sich selbst entscheiden muss, so sollte man sich für die Maximierung der eigenen Erfolgschancen um einen rechtlichen Beistand bemühen, welcher nicht nur umfassende kaufrechtliche Kenntnisse, sondern auch einen rational-vernünftigen Blick über das mögliche Vorgehen verschaffen kann.

Sollten Sie sich die professionelle rechtliche Einschätzung und Vertretung im Kontext eines Kaufvertrages wünschen, können Sie mich gerne kontaktieren.

Post Author: B. Riegel

One Reply to “Oldtimer-Kaufvertrag & „Matching Numbers“”

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