Die Grundpflichten anwaltlicher Tätigkeit sind:
- Unabhängige Beratung und Vertretung in allen Rechtsgebieten
- Recht zur Vertretung vor Gerichten und Behörden
- Rechtspflicht zur umfassenden Verschwiegenheit
- Sachliche Ausübung der Berufstätigkeit
- Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
- Sorgfältiger Umgang mit anvertrauten Vermögenswerte
Diese anwaltlichen Grundpflichten verlangen in der täglichen Anwaltsarbeit:
80 % Sachverhaltsaufklärung durch Beweissicherung, Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Inaugenscheinnahme von Schadensorten, Zusammenstellen von Unterlagen, Mandantenbesprechungen, Besprechungen mit der Gegenseite …
20 % rechtliche Prüfung durch Sichtung der Unterlagen, Lesen von Gerichtsentscheidungen, von Kommentaren, Aufsätzen und Diskussion mit Kollegen/Kolleginnen…
Das Ziel der täglichen Anwaltsarbeit ist:
Schutz des Mandanten vor Rechtsverlust durch rechtsgestaltende Beratung, durch Nutzen von rechtsstaatlichen Mitteln, um Fehlentscheidungen von Behörden und Gerichten zu vermeiden.