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Die Grundzüge und Möglichkeiten der Umkehrhypothek!

Umkehrhypothek, ein Mehr an finanziellen Möglichkeiten?

Viele Menschen haben in der zweiten Hälfte des Lebens nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, die nötig wären, um sich alle offenen Wünsche und Träume erfüllen zu können. Jedoch ist häufig noch das private Eigenheim vorhanden, weshalb sich Betroffene mit der Frage auseinandersetzen, ob und wie das eigene Grundstück verwertbar gemacht werden kann. Naheliegend ist im ersten Schritt natürlich der Verkauf. Dabei würde aber im Ergebnis nicht nur das Eigentum verloren gehen, sondern man würde ebenso das eigene Zuhause aufgeben müssen. Verständlicherweise führt dies häufig dazu, dass man lieber mit knappen Ressourcen auszukommen versucht, als das Eigenheim hinter sich zu lassen.

Diesen Konflikt aufgreifend, entstand in der jüngeren Vergangenheit nun ein neuartiges Geschäftsmodell, welches versucht den Zwiespalt dergestalt aufzulösen, dass die Eigentümer weiterhin in ihrem Zuhause leben können und darüber hinaus einmalig oder regelmäßig Geldzahlungen erhalten. Dieses auf das erste Lesen sicher glückversprechende Modell bedarf jedoch einer fundierten Aufklärung und Beratung dahingehend, ob und wann es sich tatsächlich lohnt.

Jene sog. Immobilienverrentung (auch Umkehrhypothek oder reverse mortgage) läuft – grob skizziert und beispielhaft – wie folgt ab:
Auf der einen Seite steht der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung, auf der anderen Seite steht eine Bank oder ein Immobilienunternehmen (im Folgenden Kreditgeber genannt). Nun überträgt der Eigentümer das Eigentum an seiner Immobilie auf den Kreditgeber. Gleichzeitig verpflichtet sich der Kreditgeber als Gegenleistung entweder zur Zahlung einer einmaligen Summe oder aber zu einer laufenden Geldleistung (Rente). Darüber hinaus wird dem ehemaligen Eigentümer ein Wohnrecht eingeräumt. Letzteres wird entweder über den Abschluss eines Mietvertrags verwirklicht oder aber durch die Gewährung eines Nießbrauchs an der Immobilie.

Das bedeutet im Ergebnis also, dass der Eigentümer zwar sein Eigentum an der Immobilie verliert, aber dafür zum einen Geldleistungen erhält und zum anderen wie gehabt zu Hause wohnen kann, also den Besitz behält. Jene Geldleistungen stellen dann den Kredit dar, der im Laufe der Zeit immer weiter anwächst, da eben monatlich Geld gezahlt wird (da üblicherweise eine Kreditschuld über die Zeit schrumpft, hier aber anwächst, entstand der ungenaue Begriff Umkehrhypothek). Mit dem Tod des ehemaligen Eigentümers wird sodann die Rückzahlung dieses angewachsenen Kredits fällig. Bezahlt wird diese Schuld nicht von den etwaigen Erben, welche nun keine Rechte an der Immobilie erlangen, sondern über den Verkauf der Immobilie durch den Kreditgeber, der ja inzwischen Eigentümer ist.

Ein solches Modell lohnt sich jedoch nur in manchen ganz bestimmten Situationen. Zu beachten ist wie angedeutet beispielsweise, dass der Verlust des Eigentums an der Immobilie gleichzeitig zur Folge hat, dass diese nicht mehr Teil der Erbmasse ist. Somit sollten insbesondere ältere Menschen mit nahen Angehörigen wohl überlegt handeln. Darüber hinaus besteht in jedem Falle die Gefahr, dass man im Ergebnis weitaus weniger Geldmittel erhält als man durch den herkömmlichen Verkauf zum Marktwert erhalten würde. Denn selbst wenn man keine laufende Rentenzahlung als Gegenleistung erhält, sondern eine einmalig ausgezahlte Summe, so wird bei ihrer Berechnung neben Gebühren noch der Wert des Wohnrechts abgezogen.

Demnach ist es schier unmöglich, eine allgemeingültige Empfehlung oder Warnung vor solchen Immobilienrentenverträgen auszusprechen. Jene Modelle, inklusive ihrer Abwandlungen, wirken häufig auf den ersten und zweiten Blick sehr lohnenswert und lassen sich entsprechend gut präsentieren und bewerben. Die Zielgruppe, für die sich ein solches Modell aber wirtschaftlich tatsächlich lohnt, ist – wie so häufig – viel geringer als es suggeriert wird. Eine umfassende persönliche Beratung, die das Für und Wider sowohl aus rechtlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht gewissenhaft abwägt und Ihre individuellen Belange berücksichtigt, ist somit absolut empfehlenswert, bevor man solch weitreichende und gegebenenfalls irreversible Entscheidungen trifft.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Umkehrhypothek oder wünschen Sie nähere Infos über meine Arbeit als Rechtsanwältin bzw. meine Rechtsanwaltskanzlei, dann rufen Sie mich entweder an (Tel. 06151/271 662) oder senden Sie mir eine Mail.

Post Author: B. Riegel

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