Gewerblicher Rechtsschutz – Allgemeine Informationen
Schutzrechte des geistigen Eigentums
Das geistige Eigentum verdient seinen Namen dadurch, dass es nicht physisch-materielle Dinge als solche schützt, dafür jedoch geistige Erzeugnisse, die dem freien menschlichen Intellekt entsprungen sind und als ökonomisch wertvolles Gut rechtlichen Schutz genießen müssen.
Der gewerbliche Rechtsschutz als Rechtsgebiet gibt genau solchen Erzeugnissen einen verbindlichen Rechtsrahmen. Die einzelnen Schutzrechte des geistigen Eigentums lassen sich dabei in einzelne Teilbereiche untergliedern.
Die Schutzrechte des geistigen Eigentums im Einzelnen:
A. Gewerbliche Schutzrechte
- Markenrecht
- Patentrecht
- Gebrauchsmusterrecht
- Designrecht
- Sortenschutzrecht
- Halbleiterschutzrecht
B. Wettbewerbsrecht
- Leistungsschutzrecht
- Lauterkeitsrecht
- Recht der Geschäftsgeheimnisse
C. Urheberrecht
D. Recht am eigenen Bild
Unser Angebot an Sie
Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine beispielhafte Darstellung. Sollten Sie weitere Fragen habe, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst in den genannten Gebieten ein enorm breites Portfolio, sodass hier lediglich ein Ausschnitt aus selbigem abgebildet werden kann.
So können wir Ihnen beispielsweise helfen, wenn Sie
- Ihr geistiges Eigentum im Sinne einer Rechtverletzung beeinträchtigt sehen,
- Ihre Marke anmelden oder löschen wollen,
- sich nicht sicher sind, ob und wie sich Ihre Idee rechtlich schützen lässt,
- Wettbewerbsverstößen juristisch entgegentreten möchten oder
- wenn Sie sich selbst dem Vorwurf einer Rechtsverletzung ausgesetzt sehen.
Doch auch wenn Sie sich nicht sicher sind, zu welchem Rechtsgebiet Ihr Anliegen gehört, werden wir Ihnen bei der Einordnung und der Einschätzung der rechtlichen Erfolgsaussichten kompetent zur Seite stehen können.
Wünschen Sie nähere Infos über meine Arbeit als Rchtsanwältin bzw. meine Rechtsanwaltskanzlei,
dann rufen Sie mich entweder an (Tel. 06151/271 662) oder senden Sie mir eine Mail.