Die Grundpflichten anwaltlicher Tätigkeit sind:

  • Unabhängige Beratung und Vertretung in allen Rechtsgebieten
  • Rechtspflicht zur umfassenden Verschwiegenheit
  • Sachliche Ausübung der Berufstätigkeit
  • Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
  • Sorgfältiger Umgang mit anvertrauten Vermögenswerten

Diese anwaltlichen Grundpflichten verlangen in der täglichen Anwaltsarbeit regelmäßig:

80 % Sachverhaltsaufklärung durch Beweissicherung, Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Inaugenscheinnahme von Schadensorten, Zusammenstellen von Unterlagen, Mandantenbesprechungen, Besprechungen mit der Gegenseite …

20 % rechtliche Prüfung durch Sichtung der Unterlagen, Lesen von Gerichtsentscheidungen, von Kommentaren, Aufsätzen und Diskussion mit Kollegen/Kolleginnen…

Das Ziel der täglichen Anwaltsarbeit in einer Rechtsanwaltskanzlei ist:

Schutz des Mandanten vor Rechtsverlust mit Hilfe rechtsgestaltender Beratung sowie der Nutzung rechtsstaatlicher Mittel, um Fehlentscheidungen von Behörden und Gerichten zu vermeiden oder korrigieren zu lassen.

Wünschen Sie nähere Infos über meine Arbeit als Fachanwältin bzw. meine Rechtsanwaltskanzlei,
dann rufen Sie mich entweder an (Tel. 06151/271 662) oder senden Sie mir eine Mail.