Allgemeine Informationen zum Versicherungsrecht

Die Anwaltskanzlei Riegel beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit der Thematik des Versicherungsrechts. Die Erfolgsaussichten im Kontext eines Versicherungsfalles sind deutlich größer als viele Verbraucher glauben. Ein „Klassikerproblem“ ist dabei das Folgende:


Dem Versicherer wird ein Schadensfall gemeldet, jedoch wird die Zahlungspflicht bestritten.

„Das ist doch immer so – da kann man nichts machen!“ ist eine gängige Antwort, die man in diesem Kontext oft zu hören bekommt. Die Unwahrheit dieser Aussage wird nicht nur dadurch deutlich, dass das Versicherungsrecht in all seiner Breite und seinem Facettenreichtum eine immer größere Relevanz für die anwaltliche Tätigkeit gewonnen hat und immer noch gewinnt.


Die Gründe, weswegen ein Versicherer (umgangssprachlich auch „Versicherung“ genannt) einen gemeldeten Schadensfall ablehnt – z.B. innerhalb einer Haftpflichtversicherung – werden nicht zufällig eingewendet, sondern folgen meist einer gewissen Praxis.

Die dadurch entstehenden Folgeprobleme sind in der Praxis oftmals:

  • Der Versicherer bestreitet den Eintritt eines Schadensfalles
    Problem: Der Versicherungsnehmer (Sie!) müssten nun beweisen, dass es tatsächlich zu einem solchen Schaden kam. Darüber hinaus dürfen keine Umstände vorliegen, die die Ersatzpflicht des Versicherers ausnahmsweise entfallen lassen.
  • Der Versicherer tritt nach Eintritt eines Schadensfalles vom Vertrag zurück
    Problem: Durch einen Rücktritt oder eine Kündigung des Vertrags verliert der Versicherungsnehmer grundsätzlich den Anspruch auf die Leistung oder erhält diese nur gekürzt. Zu solch einer Kündigung kann der Versicherer gemäß § 28 Abs. 1 VVG berechtigt sein, wenn der Versicherungsnehmer gewisse Obliegenheiten verletzt hat. Nach § 19 Abs. 2 VVG kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer bestimmten Anzeigepflichten nicht nachgekommen ist.
    Aber auch hier gibt es diverse Verteidigungsmöglichkeiten. Hat denn der Versicherer wiederum die zur Aufklärungspflicht führenden Fragen korrekt gestellt? Hat der Versicherer selbst Fristen versäumt? Liegt eine unwirksame Rechtsbehelfsbelehrung vor?
    Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, einer Zurückweisung des Schadensfalles seitens des Versicherers entgegenzutreten.

Wieso wird eine rechtliche Unterstützung benötigt?

Eine erfolgsversprechende Herangehensweise in einem solch komplexen Spezialgebiet wie dem Versicherungsrecht erfordert neben fundierten Sachkenntnissen und Praxiserfahrung auch eine sehr präzise Einarbeitung in die konkreten Vertragstexte bei gleichzeitiger Kenntnis der jeweils aktuellen Rechtslage und hierzu einschlägigen Rechtsprechung. Denn oftmals sind es nicht nur beim Stolpern heruntergefallene Vasen, sondern kryptisch erscheinende Probleme aus einer Berufsunfähigkeits-, Krankenschutz-, Lebens- oder aus einer anderen Personenversicherung. Nicht weniger facettenreich sind Fälle aus Sachversicherungen wie Hausrat-, Kfz- oder Brandschutzversicherungen. Als Fachanwältin für unter anderem Versicherungsrecht biete ich Ihnen eine auf jahrelanger Erfahrung beruhende Fachkompetenz in dieser Materie an. Neben einer verständlichen Erklärung des Problems, werde ich Strategien zur Lösung desselbigen herausarbeiten unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Lebensumstände. Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich auf dem Gebiet des Versicherungsrechts.

Beispielhafte Versicherungszweige

Rechtsanwältin Riegel verfügt nicht nur über langjährige, auch prozessuale Erfahrung im Versicherungsrecht, sondern sie ist zudem bereits seit dem 05. November 2005 Fachanwältin für Versicherungsrecht „aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und der praktischen Erfahrungen„, vgl. § 2 FAO.

Beispielhaft sind einige Versicherungszweige gelistet:

  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Gebäude- und Hausratversicherung

Wünschen Sie nähere Infos über meine Arbeit als Fachanwältin für Versicherungsrecht bzw. meine Rechtsanwaltskanzlei,
dann rufen Sie mich entweder an (Tel. 06151/271 662) oder senden Sie mir eine Mail.