Allgemeine Informationen zum Bank- und Kapitalmarktrecht

Sei es die Diesel-Affäre, mit der die Autohersteller noch immer und noch lange zu kämpfen haben, seien es immer wieder auftauchende und unzulässige Bestimmungen in Darlehensverträgen oder seien es Banken- bzw. Wirtschaftskrisen, deren Höhepunkte wir durch die aktuelle Lage im Kontext der Corona-Pandemie sowie des Angriffskriegs auf die Ukraine wohl noch vor uns haben:

Das Bank- und Kapitalmarktrecht klingt ungreifbarer und entfernter als es tatsächlich ist. Der Fachanwalt respektive die Fachanwältin hat gemäß § 14l der Fachanwaltsordnung vertiefte Kenntnisse unter anderem in den folgenden Bereichen nachgewiesen.

  • Geschäftsbeziehungen zwischen der Bank und dem Kunden, insbesondere
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen,
    • Bankvertragsrecht sowie
    • das Konto und dessen Sonderformen
  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäfte
  • Zahlungsverkehr, insbesondere
    • Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
    • EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
    • Kreditkartengeschäfte
  • Sonstige Bankgeschäfte
  • Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
  • Factoring und Leasing
  • Geldwäsche, Datenschutz und Bankentgelte
  • Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der EU sowie Kartellrecht
  • Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht und
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts

Gerade in der heutigen, globalisierten Zeit ist ein Leben, ohne mit wenigstens einigen Elementen der genannten Bereiche in Berührung zu kommen, schier undenkbar. Sollte es zu Spannungen in den Verhältnissen – vor allem mit Banken – kommen, ist kompetenter Rechtsrat und ein zutreffender Überblick über die womöglich verstrickte Situation der entscheidende Baustein für den Erfolg in der Sache.

Als Fachanwältin für unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht biete ich Ihnen eine auf jahrelanger Erfahrung beruhende Fachkompetenz in dieser Materie an. Neben einer verständlichen Erklärung des Problems, werde ich Strategien zur Lösung desselbigen herausarbeiten unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Lebensumstände.

Beispiele des Bank- und Kapitalmarktrechts


Rechtsanwältin Riegel verfügt nicht nur über langjährige, auch prozessuale Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern sie ist zudem bereits seit dem 29. Mai 2012 Fachanwältin in diesem Rechtsgebiet „aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und der praktischen Erfahrungen„, vgl. § 2 FAO.

Bankrecht

  • Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Erstattung von Vorfälligkeitsentschädigungen
  • Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung
  • Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Vermögensverwaltungsverträge
  • Abwehr von Forderungen aus Bürgschaften, Grundschulden, Sicherungsabreden
  • Abwehr von Kontobelastungen wegen missbräuchlich verwendeter Kreditkarten
  • Rechtsfragen rund um Ihr Bankkonto

Kapitalmarktrecht

  • Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlagevermittlung
  • Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung
  • Schadensersatzansprüche wegen fehlgeschlagener Fondsbeteiligungen
  • Abwehr von Nachschussforderungen aus geschlossenen Immobilienfonds und Schiffsfonds

Wünschen Sie nähere Infos über meine Arbeit als Fachanwältin für Bankenrecht & Kapitalmarktrecht bzw. meine Rechtsanwaltskanzlei,
dann rufen Sie mich entweder an (Tel. 06151/271 662) oder senden Sie mir eine Mail.