Prozessuales Vorgehen
Der EuGH stärkt mit Urteil vom 26. März 2020 (Rs. C-66/19) die Verbraucherrechte!
Die Beteiligung an kostenlosen Musterfeststellungsverfahren ist nur für Betroffene eine Option, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.
Für einen rechtsschutzversicherten Verbraucher ist dagegen die Einzelklage die erste Wahl. Sie führt weitaus schneller zum Ziel, als das schwerfällige Konstrukt der Musterfeststellungsklage.
Zudem bestehen gute Aussichten, schon während des Klageverfahrens eine Einigung mit den Fahrzeug-Herstellern zu erzielen. Wie bekannt wurde, hat es in den beim LG Braunschweig anhängigen Verfahren bisher keinen einzigen Verhandlungstermin gegeben, weil die Volkswagen AG jedesmal attraktive Angebote unterbreitete.
Ein Prozessverlauf, der vom Zeit- und Kostenaufwand jedem Musterfeststellungsverfahren vorzuziehen ist.