Widerruf von Darlehensverträgen vor dem 11. Juni 2010
Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag rechtzeitig bis zum 21. Juni 2016 widerrufen haben, ist eine Rückabwicklung noch immer möglich.
Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag rechtzeitig bis zum 21. Juni 2016 widerrufen haben, ist eine Rückabwicklung noch immer möglich. Auch wenn die Bank den Widerruf als unberechtigt zurückgewiesen hat.
Der BGH hat inzwischen eine Vielzahl von Widerrufsbelehrungen für fehlerhaft erklärt. Ich prüfe für Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung dazugehört.