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Widerruf von Darlehensverträgen ab dem 11. Juni 2010

Auch in neueren Darlehensverträgen wurde oftmals nicht korrekt belehrt mit der Folge, dass die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen begonnen hat.

So etwa dann, wenn gemäß der Widerrufsinformation der Beginn der Widerrufsfrist von der „Angabe der für den Darlehensgeber zuständigen Aufsichtsbehörde“ abhängen soll, diese Angabe in den eigentlichen Vertrag aber gar nicht aufgenommen wurde.

Fehlerhafte Widerrufsinformationen finden sich vor allem in den Verträgen vieler Sparkassen und Volksbanken, der DSL, der ING-DiBa AG, der BW-Bank und der Hannoverschen Lebensversicherung.

Post Author: B. Riegel

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