KfW-Schnellkredit 2020
Was wird durch die KfW gefördert?
- Alles, was zur unternehmerischen Tätigkeit vonnöten ist
- Anschaffung wie Maschinen und Ausrüstung (Investitionen)
- Alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel)
Wann kommt ein KfW-Kredit nicht in Frage?
- Wenn bestehende Kredite umgeschuldet oder abgelöst werden sollen
- Wenn für ein abgeschlossenes Verfahren eine Nachfinanzierung, Anschlussfinanzierung oder Prolongation gesucht wird
- Vor allem umweltschädliche Unternehmenszwecke, welche hier zwar wohl nicht vorliegen dürften, die ich der Vollständigkeit halber dennoch erwähnen möchte. Die Auflistung ist hier: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste.pdf
- Wenn das Unternehmen „zum“ 31.12.2019 „in Schwierigkeiten war“
- Wenn während der Kreditlaufzeit Gewinne oder Dividenden ausgeschüttet werden
Wer wird von der KfW gefördert?
- Selbstständige und Unternehmen
- Mit mehr als 10 Mitarbeitern
- Laufenden Arbeitsvertrag zum 31.12.2019
- Keine Leih- oder Fremdarbeiter
- Teilzeitkräfte können mit Faktoren umgerechnet werden (—> Arbeiter bis 20 Std = Faktor 0,5; bis 30 Std. = Faktor 0,75; Über 30 Std. Und Azubis = Faktor 1; Auf 450 €-Basis = Faktor 0,3) —> In der Summe insgesamt mind. 10,1 Mitarbeiter
- Die mindestens seit 2019 auf dem Markt sind und
- In der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben (bei kürzerer Marktpräsenz wird der entsprechende Zeitraum herangezogen)
- Mit mehr als 10 Mitarbeitern
Haben Sie noch Fragen zum Thema KfW-Kredite oder wünschen Sie nähere Infos über meine Arbeit als Rechtsanwältin bzw. meine Rechtsanwaltskanzlei, dann rufen Sie mich entweder an (Tel. 06151/271 662) oder senden Sie mir eine Mail.