KfW-Unternehmerkredit
Was wird durch KfW-Unternehmerkredite gefördert?
- Alles, was zur unternehmerischen Tätigkeit vonnöten ist
- Anschaffung wie Maschinen und Ausrüstung (Investitionen)
- Alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Material- und Warenlager (Betriebsmittel)
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen etc.
Wann kommt ein Kredit nicht in Frage?
- Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen
- Treuhandkonstruktionen
- In-Sich-Geschäfte
- Umschuldungen (Ausnahme: Umschuldung aus KfW-Schnellkredit 2020)
- Ausschüttung von Gewinn und Devidenden
- Vor allem umweltschädliche Unternehmenszwecke, welche hier zwar wohl nicht vorliegen dürften, die ich der Vollständigkeit halber dennoch erwähnen möchte. Die Auflistung ist hier: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste.pdf
- Existenzgründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre
- Diese können mit dem „ERP-Gründerkredit-Universell“ unterstützt werden
- Wenn das Unternehmen „zum“ 31.12.2019 „in Schwierigkeiten war“
- Wenn während der Kreditlaufzeit Gewinne oder Dividenden ausgeschüttet werden (Ausnahme: Marktübliche Ausschüttungen oder Entnahmen für Geschäftsinhaber)
Wer wird gefördert?
- Unternehmen sowie Freiberufler, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind
Haben Sie noch Fragen zum Thema KfW-Unterkredite oder wünschen Sie nähere Infos über meine Arbeit als Rechtsanwältin bzw. meine Rechtsanwaltskanzlei, dann rufen Sie mich entweder an (Tel. 06151/271 662) oder senden Sie mir eine Mail.