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KfW-Unternehmerkredit

Was wird durch KfW-Unternehmerkredite gefördert?

  • Alles, was zur unternehmerischen Tätigkeit vonnöten ist
    • Anschaffung wie Maschinen und Ausrüstung (Investitionen)
    • Alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Material- und Warenlager (Betriebsmittel)
    • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen etc.

Wann kommt ein Kredit nicht in Frage?

  • Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen
  • Treuhandkonstruktionen
  • In-Sich-Geschäfte
  • Umschuldungen (Ausnahme: Umschuldung aus KfW-Schnellkredit 2020)
  • Ausschüttung von Gewinn und Devidenden
  • Vor allem umweltschädliche Unternehmenszwecke, welche hier zwar wohl nicht vorliegen dürften, die ich der Vollständigkeit halber dennoch erwähnen möchte. Die Auflistung ist hier: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste.pdf
  • Existenzgründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre
    • Diese können mit dem „ERP-Gründerkredit-Universell“ unterstützt werden
  • Wenn das Unternehmen „zum“ 31.12.2019 „in Schwierigkeiten war“
  • Wenn während der Kreditlaufzeit Gewinne oder Dividenden ausgeschüttet werden (Ausnahme: Markt­übliche Ausschüttungen oder Entnahmen für Geschäfts­inhaber)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen sowie Freiberufler, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind

Haben Sie noch Fragen zum Thema KfW-Unterkredite oder wünschen Sie nähere Infos über meine Arbeit als Rechtsanwältin bzw. meine Rechtsanwaltskanzlei, dann rufen Sie mich entweder an (Tel. 06151/271 662) oder senden Sie mir eine Mail.

Post Author: B. Riegel

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