Schiffsfonds & Windkraftfonds
Viele dieser Fonds haben sich katastrophal entwickelt, mit erheblichen Verlusten für die Anleger.
Ein neues BGH-Urteil eröffnet Möglichkeiten, sich aus dem Investment zu lösen, falls der Anleger nicht darüber aufgeklärt wurde, dass mehr als 15 % des einzubringenden Eigenkapitals in die Kapitalvermittlungskosten fließen. Bezugsgröße ist allein das Beteiligungskapital – ohne das Agio.
Da vor allem bei Schiffsfonds sehr hohe Provisionen gezahlt wurden, dürfte die 15 % -Schwelle häufig überschritten worden sein.