Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigungen
Soll im Zuge des Verkaufs einer Immobilie das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Es ergibt daher Sinn, die Widerrufsinformation vor Ablösung des Darlehens überprüfen zu lassen und gegebenenfalls den Widerruf zu erklären. Wurde der Vertrag wirksam widerrufen, darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.