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Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigungen

Soll im Zuge des Verkaufs einer Immobilie das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Es ergibt daher Sinn, die Widerrufsinformation vor Ablösung des Darlehens überprüfen zu lassen und gegebenenfalls den Widerruf zu erklären. Wurde der Vertrag wirksam widerrufen, darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.

Haben Sie noch Fragen zum Thema „Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigungen“ oder wünschen Sie nähere Infos über meine Arbeit als Rechtsanwältin bzw. meine Rechtsanwaltskanzlei, dann rufen Sie mich entweder an (Tel. 06151/271 662) oder senden Sie mir eine Mail.

Post Author: B. Riegel

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