Rückabwicklung von Versicherungen
Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen
Für Versicherungsverträge, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, schafft die fehlerhafte Belehrung über das Widerspruchsrecht eine Option zur Rückabwicklung.
Die Rechtsfolgen des Widerspruchsrechts sind allerdings komplex und im Vorfeld sorgfältig abzuwägen. So hat der BGH in einem Urteil vom 21. März 2018 – IV ZR 353/16 dem Versicherer einer fondsgebundenen Lebensversicherung das Recht zugesprochen, Fondsverluste von Sparanteilen der gezahlten Prämien in Abzug zu bringen.
Für Lebensversicherungsverträge ab dem 01. Januar 2008 gelangt das neue VVG zur Anwendung und sanktioniert Belehrungsfehler, z.B. mit einem Anspruch des Versicherungsnehmers auf Rückerstattung des Rückkaufswertes, einschließlich etwaiger Überschussanteile zuzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten. Weitere Modifikationen sieht der Gesetzgeber vor, sobald Lebensversicherungsverträge im Zusammenhang mit Kreditverträgen abgeschlossen wurden.